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   BGH, 17.02.1956 - 2 StR 452/55   

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https://dejure.org/1956,5929
BGH, 17.02.1956 - 2 StR 452/55 (https://dejure.org/1956,5929)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1956 - 2 StR 452/55 (https://dejure.org/1956,5929)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1956 - 2 StR 452/55 (https://dejure.org/1956,5929)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.1953 - 3 StR 666/53
    Auszug aus BGH, 17.02.1956 - 2 StR 452/55
    Das gilt insbesondere im Falle des § 51 StGB; denn die Beurteilung der Einsichtsfähigkeit und vor allem des Hemmungsvermögens kann entscheidend davon abhängen, welches Rechtsgut der Täter angreift und angreifen will, da "der Bedeutung der Rechtsgüter, deren Verletzung in Betracht kommt, in aller Regel die Stärke des Hemmungsvermögens" entspricht (BGH Urteil vom 10. Dezember 1953 - 3 StR 666/53).
  • RG, 07.11.1913 - V 484/13

    1. Unlauterer Wettbewerb. Welche Anforderungen sind an die Verneinung des inneren

    Auszug aus BGH, 17.02.1956 - 2 StR 452/55
    In der Regel kann sich jedoch der Richter eine zuverlässige Überzeugung über den Vorsatz und die Verantwortlichkeit eines Angeklagten nur bilden, wenn er sich darüber klar geworden ist, was dieser getan und mit seinem Tun gewollt und bezweckt hat (RGSt 43, 397, 399; 47, 417, 419; OGHSt 1, 186).
  • RG, 25.09.1910 - V 1113/09

    1. Nach welchen Gesichtspunkten ist, wenn ein Eingriff in ein patentiertes

    Auszug aus BGH, 17.02.1956 - 2 StR 452/55
    In der Regel kann sich jedoch der Richter eine zuverlässige Überzeugung über den Vorsatz und die Verantwortlichkeit eines Angeklagten nur bilden, wenn er sich darüber klar geworden ist, was dieser getan und mit seinem Tun gewollt und bezweckt hat (RGSt 43, 397, 399; 47, 417, 419; OGHSt 1, 186).
  • BGH, 27.09.1956 - 6 StR 23/56

    Rechtsmittel

    In der Rechtsprechung und Lehre wird es zwar - wenn auch nicht unbestritten - für zulässig erachtet, einen Freispruch auch ohne Feststellung des äusseren Hergangs allein auf die Verneinung der inneren Tatseite zu gründen (vgl u.a. RGSt 43, 397; 47, 417; Urteil des Bundesgerichtshofs 2 StR 452/55 vom 17. Februar 1956).
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